Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Käufe bei Trenssha die von Privatkunden getätigt werden.
Privatkunden in diesem Sinne sind Personen mit Wohnsitz und Lieferadresse in der Schweiz, soweit die von ihnen bestellten Waren weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Vertragsabschluss
Die Präsentation unserer Waren und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung stellt unsererseits ein konkretes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Durch Ihre Bestellung nehmen Sie das Angebot an und der Kaufvertrag ist zustande gekommen.
Hierüber erhalten Sie eine Bestellbestätigung per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
Preise und Versandkosten
Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Versandkosten. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist. Über die Einzelheiten können Sie sich unter Versandkosten informieren. Die regelmässigen Kosten der Rücksendung, die im Falle einer Rückgabe der Ware durch Sie in Ausübung Ihres Widerrufsrechts entstehen, sind vom Käufer zu tragen.
Zahlung
Die Bezahlung erfolgt bei Lieferung mittels
- Vorkasse (via TWINT-Zahlung)
Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, innerhalb der Schweiz
(2) Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag) die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht von Trenssha ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von Trenssha unverzüglich erstattet.
(3) Trenssha kann ausserdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von Trenssha unverzüglich erstattet.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehender Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Trenssha. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder weiterveräussern noch über die Ware verfügen; insbesondere darf der Kunde Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen.
Mängelrechte
(1) Ein bereits bei der Lieferung mangelhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird Trenssha nach Wahl des Kunden auf Kosten von Trenssha durch ein mangelfreies ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (Nacherfüllung). Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
- a) bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemässen Gebrauch entstanden sind,
- b) bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äusseren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, aussergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).
(2) Trenssha leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemässe Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist.
(3) Erfordert die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann – beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Das Recht von Trenssha, auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf Kosten von Trenssha unter Angabe der Auftragsnummer an die von ihr angegebene Rücksendeadresse einzusenden. Vor der Einsendung hat der Kunde von ihm eingefügte Gegenstände aus dem Produkt zu entfernen. Trenssha ist nicht verpflichtet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegenstände zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haftet Trenssha nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für Trenssha ohne Weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist (in diesem Fall informiert Trenssha den Kunden und hält den Gegenstand für den Kunden zur Abholung bereit; der Kunde trägt die dabei entstehenden Kosten).
(5) Sendet der Kunde die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Massgabe: Sofern der Kunde die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat dieser den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten. Für einen nicht durch den Mangel eingetretenen Untergang oder die weitere Verschlechterung der Ware sowie für die nicht durch den Mangel eingetretene Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware im Zeitraum zwischen Lieferung der Ware und Rücksendung der Ware hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Der Kunde hat keinen Wertersatz für die durch den bestimmungsgemässen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung der Ware zu leisten. Die Pflicht zum Wertersatz entfällt für die Rücksendung eines mangelhaften Produktes im Gewährleistungsfall ferner,
- a) wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung gezeigt hat,
- b) wenn Trenssha die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden auch bei Trenssha eingetreten wäre,
- c) wenn die Verschlechterung oder der Untergang beim Kunden eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
(6) Die Schadensersatzpflicht des Kunden bei einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht richtet sich nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
(7) Der Kunde kann nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Reparatur oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu einem vertragsgerechten Zustand des Produktes geführt hat.
(8) Darüber hinaus können auch Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von diesem eingeräumten Garantie bestehen, die sich nach den entsprechenden Garantiebedingungen richten.
(9) Die gesetzliche Gewährleistung von Trenssha endet zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware.
Haftung
(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Trenssha nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet Trenssha nicht.
(2) Unabhängig von einem Verschulden von Trenssha bleibt eine Haftung von Trenssha bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch Trenssha dar.
(3) Trenssha ist auch für die während ihres Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
(4) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Trenssha für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Anwendbares Recht
Der zwischen Ihnen und Trenssha abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Schweiz unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Gerichtsstand
Sofern Sie entgegen Ihren Angaben bei der Bestellung keinen Wohnsitz in der Schweiz haben oder nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Zürich.
Streitbeilegung
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.
Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.